Verfasst von Julian Hoffmann, Patrick Stark und Thomas Ginczek, Gesellschafter der JPT Immobilien GbR · Stand 13. September 2026
Kurzüberblick
| Objekt | Wer zahlt? | übliche Höhe |
|---|---|---|
| Eigentumswohnung, Einfamilienhaus (Käufer ist Verbraucher) | Käufer höchstens so viel wie der Verkäufer | 3,57 % je Seite inkl. USt |
| Baugrundstück, Mehrfamilienhaus, Wohnungspaket | frei vereinbar, oft der Käufer allein | häufig 5,95 % inkl. USt |
| Mietwohnung | wer den Makler beauftragt, meist der Vermieter | üblich zwei Monatskaltmieten plus USt |
Die Regeln für Häuser und Wohnungen
Das BGB unterscheidet zwei Fälle. Ist der Makler für Käufer und Verkäufer tätig, schulden beide dieselbe Provision (§ 656c BGB). Hat nur eine Seite ihn beauftragt – etwa der Verkäufer –, kann die Gegenseite vertraglich höchstens den gleichen Betrag übernehmen; zahlen muss sie erst, wenn die beauftragende Seite ihren Anteil beglichen und belegt hat (§ 656d BGB). Diese Vorschriften gelten nur, wenn der Käufer Verbraucher ist, und der Maklervertrag muss in Textform geschlossen werden (§§ 656a, 656b BGB).
Vor der Neuregelung lag die Provision in vielen Bundesländern allein beim Käufer. Heute tragen bei Häusern und Wohnungen beide Seiten ihren Teil.
Was 3,57 Prozent in Euro bedeuten
Ortsüblich sind 3,57 Prozent je Seite, das entspricht 3 Prozent zuzüglich 19 Prozent Umsatzsteuer; zusammen fallen 7,14 Prozent an. Bei einer Wohnung für 500.000 Euro zahlen Käufer und Verkäufer also jeweils 17.850 Euro.
Ein geringerer Satz ist verhandelbar – er muss dann aber für beide Seiten gelten. Das Gesetz lässt nicht zu, dass nur der Verkäufer entlastet wird.
Sonderfälle ohne Teilungspflicht
Baugrundstücke, Mehrfamilienhäuser und Pakete aus mehreren Eigentumswohnungen fallen nicht unter die Teilung. Üblich ist dort, dass der Käufer die Provision allein zahlt – häufig 5 Prozent plus Umsatzsteuer, zusammen 5,95 Prozent. Beispiel: Beim Kauf eines Mehrfamilienhauses für 2.000.000 Euro wären das 119.000 Euro. Verkäufer beteiligen sich nur selten.
Makler im Auftrag des Käufers
Sucht ein Käufer mit eigenem Makler, trägt er dessen Kosten normalerweise selbst; abweichende Vereinbarungen bleiben im gesetzlichen Rahmen möglich.
Vermietung: das Bestellerprinzip
Wer einen Makler für die Vermietung einschaltet, bezahlt ihn auch – das ist fast immer der Vermieter. Üblich sind zwei Monatskaltmieten plus Umsatzsteuer. Mietinteressenten darf ein Vermittler höchstens zwei Monatsmieten zuzüglich Umsatzsteuer berechnen (§ 3 Abs. 2 WoVermRG).
Die Leistung hinter der Provision
Wertermittlung, Unterlagen, Exposé, Vermarktung, Besichtigungen und die Begleitung bis zum Notar: Mehr dazu in unserem Beitrag über die Leistungen eines Maklers.
Häufige Fragen
Wann ist die Maklerprovision fällig?
Der Anspruch des Maklers entsteht mit dem wirksamen Kaufvertrag. Hat nur der Verkäufer den Makler beauftragt und übernimmt der Käufer vertraglich einen Teil, wird dieser erst fällig, wenn der Verkäufer seinen Anteil bezahlt und nachgewiesen hat.
Zählt die Provision zu den Kaufnebenkosten?
Ja. Neben Grunderwerbsteuer, Notar und Grundbuch gehört der Käuferanteil der Provision zu den Nebenkosten, die in die Finanzierung einzuplanen sind.
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Der Beitrag informiert allgemein; eine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung im Einzelfall ersetzt er nicht.
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