Ratgeber

Heizungsgesetz geändert: Das GModG und seine Folgen für Kölner Eigentümer

Das „Heizungsgesetz“ von 2024 ist Geschichte. Die Nachfolgeregelung setzt auf Wahlfreiheit bei der Technik und auf einen steigenden Bioanteil bei Gas und Öl.

Verfasst von Julian Hoffmann, Patrick Stark und Thomas Ginczek, Gesellschafter der JPT Immobilien GbR · Stand 14. September 2026

Kurzüberblick

Von der 65-Prozent-Regel zur Bio-Treppe

Das Gebäudeenergiegesetz von 2024 verlangte, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden – was in der Praxis meist auf eine Wärmepumpe hinauslief. Diese Vorgabe gibt es nicht mehr. An ihre Stelle tritt für neue Gas- und Ölheizungen eine schrittweise steigende Beimischpflicht klimaneutraler oder biogener Brennstoffe.

JahrPflichtanteil
202910 %
203015 %
203530 %
204060 %

Bestehende Heizungen

Eine Heizung, die funktioniert, darf weiter betrieben werden. Die Paragrafen 71 sowie 71b bis 72 des alten GEG sind entfallen – und mit ihnen die Anforderungen an neue Heizungsanlagen und das Betriebsverbot für ältere Kessel, einschließlich der bisherigen Austauschpflicht nach 30 Jahren.

Was sich für den Immobilienmarkt ändert

Die Reform bringt vor allem Planungssicherheit. Eigentümer können beim Tausch der Heizung zwischen verschiedenen Techniken wählen. Verkäufer von Häusern und Wohnungen mit älterer Gas- oder Ölheizung spüren weniger Druck, vor dem Verkauf zu sanieren – das kann sich in der Preisverhandlung auszahlen.

Käufer sollten dennoch genau hinsehen: Alter und Zustand der Anlage entscheiden, wann Kosten anfallen, und bei einer neuen fossilen Heizung wächst der vorgeschriebene Anteil klimaneutraler Brennstoffe mit den Jahren. Der Energieausweis bleibt beim Verkauf und bei der Vermietung Pflicht.

In der Bewertung berücksichtigt

Heizung und energetischer Zustand gehören zu den Punkten, die bei der Bewertung einer Immobilie immer mit betrachtet werden – gerade jetzt, da sich die Rechtslage geändert hat.

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Der Beitrag informiert allgemein; eine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung im Einzelfall ersetzt er nicht.

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