Verfasst von Julian Hoffmann, Patrick Stark und Thomas Ginczek, Gesellschafter der JPT Immobilien GbR · Stand 14. September 2026
Kurzüberblick
- Verabschiedet: 10. Juli 2026 von Bundestag und Bundesrat
- Verkündet: 28. Juli 2026, Bundesgesetzblatt Nr. 226
- In Kraft: erste Regelungen seit 29. Juli 2026, weitere später
- 65-Prozent-Regel für neue Heizungen: gestrichen
- Gas- und Ölheizungen: wieder erlaubt, ab 2029 mit Pflicht zur Beimischung
- Betriebsverbot für alte Heizkessel: gestrichen
- Förderung (BEG): läuft weiter, neue Bedingungen seit 21. Juli 2026
Von der 65-Prozent-Regel zur Bio-Treppe
Das Gebäudeenergiegesetz von 2024 verlangte, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden – was in der Praxis meist auf eine Wärmepumpe hinauslief. Diese Vorgabe gibt es nicht mehr. An ihre Stelle tritt für neue Gas- und Ölheizungen eine schrittweise steigende Beimischpflicht klimaneutraler oder biogener Brennstoffe.
| Jahr | Pflichtanteil |
|---|---|
| 2029 | 10 % |
| 2030 | 15 % |
| 2035 | 30 % |
| 2040 | 60 % |
Bestehende Heizungen
Eine Heizung, die funktioniert, darf weiter betrieben werden. Die Paragrafen 71 sowie 71b bis 72 des alten GEG sind entfallen – und mit ihnen die Anforderungen an neue Heizungsanlagen und das Betriebsverbot für ältere Kessel, einschließlich der bisherigen Austauschpflicht nach 30 Jahren.
Was sich für den Immobilienmarkt ändert
Die Reform bringt vor allem Planungssicherheit. Eigentümer können beim Tausch der Heizung zwischen verschiedenen Techniken wählen. Verkäufer von Häusern und Wohnungen mit älterer Gas- oder Ölheizung spüren weniger Druck, vor dem Verkauf zu sanieren – das kann sich in der Preisverhandlung auszahlen.
Käufer sollten dennoch genau hinsehen: Alter und Zustand der Anlage entscheiden, wann Kosten anfallen, und bei einer neuen fossilen Heizung wächst der vorgeschriebene Anteil klimaneutraler Brennstoffe mit den Jahren. Der Energieausweis bleibt beim Verkauf und bei der Vermietung Pflicht.
In der Bewertung berücksichtigt
Heizung und energetischer Zustand gehören zu den Punkten, die bei der Bewertung einer Immobilie immer mit betrachtet werden – gerade jetzt, da sich die Rechtslage geändert hat.
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Der Beitrag informiert allgemein; eine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung im Einzelfall ersetzt er nicht.
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